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   VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92   

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https://dejure.org/1992,5462
VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92 (https://dejure.org/1992,5462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.06.1992 - 1 TE 401/92 (https://dejure.org/1992,5462)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 1 TE 401/92 (https://dejure.org/1992,5462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 13 Abs 1 GKG
    Streitwert bei Verfahren über die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92
    Nicht ausschlaggebend ist, ob sich ein Richter unbefangen fühlt und ob er tatsächlich unbefangen ist (so Senatsbeschluß vom 9.4.1992 - 1 TG 341/92 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 5.12.1975 - VI C 129.74 -, BVerwGE 50, 36, 38 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92
    Einen Fall, daß das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt oder sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden, zum Nachteil des Klägers auswirkenden Behandlung aufdrängt (vgl. hierzu BayObLG, Beschluß vom 12.5.1977, DRiZ 1977, 244 m.w.N.), vermag der Senat in dem Versehen des Richters beim Erlaß der Verfügung vom 31.1.1991 nicht zu erblicken.
  • VGH Hessen, 16.11.1990 - 1 TE 3084/89

    Mehrfache Ablehnung von Richtern

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92
    Da der Senat, anders als in dem bereits zitierten Beschluß vom 9.4.1992 - 1 TG 341/92 -, in vergleichbaren Fällen teilweise an den Streitwert des Hauptsacheverfahrens angeknüpft hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 16.11.1990 - 1 TE 3084/89 -), stellt er nunmehr klar, daß er Verfahren um die Ablehnung eines Richters grundsätzlich als einen nichtvermögensrechtlichen Nebenstreit ansieht, in dem unabhängig vom Streitwert der Hauptsache von dem sog. Auffangstreitwert auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim, Beschluß vom 23.3.1987 - 5 S 3159/86 - n.v.; Oestrich/Winter, GKG, 4. Aufl., VIII. Streitwert-Unterstichwort "Ablehnung von Richtern ..." unter II.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1987 - 5 S 3159/86

    Regelstreitwert bei Richterablehnung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1992 - 1 TE 401/92
    Da der Senat, anders als in dem bereits zitierten Beschluß vom 9.4.1992 - 1 TG 341/92 -, in vergleichbaren Fällen teilweise an den Streitwert des Hauptsacheverfahrens angeknüpft hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 16.11.1990 - 1 TE 3084/89 -), stellt er nunmehr klar, daß er Verfahren um die Ablehnung eines Richters grundsätzlich als einen nichtvermögensrechtlichen Nebenstreit ansieht, in dem unabhängig vom Streitwert der Hauptsache von dem sog. Auffangstreitwert auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim, Beschluß vom 23.3.1987 - 5 S 3159/86 - n.v.; Oestrich/Winter, GKG, 4. Aufl., VIII. Streitwert-Unterstichwort "Ablehnung von Richtern ..." unter II.).
  • OVG Thüringen, 19.05.1999 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters

    Hierbei handelte es sich - schon im Hinblick auf die Zahl der Beiakten - offenkundig um ein bloßes Versehen, das noch während der Sitzung mit der Bevollmächtigten der Antragsteller offen zur Sprache kam und aus der Sicht eines vernünftigen Betrachters noch kein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin rechtfertigt (vgl. HessVGH, Beschluß vom 22. Juni 1992, 1 TE 401/92, NVwZ-RR 1993, S. 109; BayObLG, Beschluß vom 12.05.1977, 1 Z 29/77, DRiZ 1977, S. 244 ).
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